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Travesta und Markenschutz

Immer mal wiederwird man im Internet mit Urheberrecht oder Markeschutz konfrontiert, sei es durch Drohungen oder gleich mit der großen Keule, mit folgendem Mittel: Die strafbewehrte Abmahnung.

Bei mir kommt dsa auch immer mal wieder vor, dass ich in einer Grauzone agiere, manchmal sehen aber andere auch einfach nur einen Verstoss, der so garnicht vorhanden ist.

So fand ich gestern einen Kommentar in meinem alten Beitrag Travesta & Kitty.

Travesta Says:
Oktober 15th, 2007 at 17:46
Dir ist schon klar das „“Travesta“ geschützt ist und das du das nicht auf deiner Seite verwenden kannst (den key?)

Leider weiss ich nicht, ob das ein übereifriger Mitarbeiter von Travesta oder doch vielleicht nur ein ebenso übereifriger Nutzer war, aber generell habe ich es wohl mit der niedrigsten Form der Einschüchterung zu tun.

…Dieser Artikel kommt in der deutschen Google Suche direkt hinter der Seite Travesta.de und natürlich könnte es jemandem unangenehm sein, dass er dort steht.

Folgendes habe ich dazu zu sagen:

Dieses ist ein privates Blog. Folglich findet hier folgender Beschluss des OLG Frankfurt a.M. Beachtung nachdem folgendes gilt.

Markenschutz kommt bei privaten Handlungen nur bei einem schwerwiegenden Angriff in Betracht – Az.: 6 U 149/04

Ein Markenschutz bei privaten Verkäufen ergibt sich nicht wegen Eingriffen in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, weil diese Eingriffe nicht betriebsbezogen sind. Ein Markenschutz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung kommt bei privaten Handlungen nur bei einem schwerwiegenden Angriff auf die Marke in Betracht. Im Rahmen der Beurteilung ob ein Angebot einer Internet-Auktion, welches ein Markenplagiat beinhaltet, im geschäftlichen Verkehr erfolgt, ist auf die Gesamtumstände des Einzelfalls abzustellenerfolgt. Stellen sich die über einen bestimmten account abgewickelten Verkäufe als geschäftliches Handeln dar, ist grundsätzlich jedes vorgenommene Angebot dieser Tätigkeit als im geschäftlichen Verkehr erfolgt anzusehen.

Klar ist, dass es sich bei diesem Blog nicht um eine Online Auktion handelt, doch ist es eine private Handlung und somit hierdurch geschützt. Btw. ich hätte auch sonst noch einige Urteile, die dieses bestätigen – und einen guten auf Internetrecht spezialisierten Anwalt zur Hand.

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