Categories: allgemein

Blogger und das Urheberrecht

oder: es ist ganz schön schwer geworden zu bloggen
oder: es ist ganz schön schwer geworden anderen zu helfen
oder: Als Blogger steht man immer mit einem Bein vor der Abmahnung

ich muss mal ein wenig Dampf ablassen über die Probleme, die es mit sich führt, wenn man ein ordentliches und interessantes Blog schreiben möchte, wenn man Leute Featuren möchte und nicht nur eine Textwüste oder ein Selbstbeweihräucherungsblog erstellen möchte.

Es gibt da beispielsweise das Urheberrecht. Und auch wenn ich es absolut respektiere und auch für wichtig erachte, verstoße ich fast jeden Tag wieder gegen es in irgendeiner Weise. Man könnte sogar sagen, dass jeder Tag, an dem ich keine Abmahnung erhalte, ein glücklicher für mich ist.

Anhand vier Beispielen möchte ich das mal zeigen:

1. Melli & Mataina im Irrenhouse

Es gilt für jedes Irrenhouse, dass ich gegen jegliche Rexte verstoße, wenn ich Videos der Drags und Fotos veröffentliche.

Theoretisch müsste ich mir im vornherein von Nina Queer eine Foto und Drehgenehmigung holen, um überhaupt meine Kamera benutzen zu dürfen. Diese habe ich mir noch nie geholt, aber ich gehe mal davon aus, dass es okay ist. Konkludentes Handeln nennt man das wohl, wenn Nina durchaus mal fragt, ob ich meine Kamera dabei habe und gerne auch die Videos anderweitig nutzt. Folglich bin ich zwar rechtlich nicht ganz safe aber doch trotzdem relativ sicher.

Nun treten aber in jedem der Videos auch immer noch ein paar Personen auf…. In dem Video oben sind das Melli Magic und :Mataina Ah wie Süß:. Um das Video zu nutzen bräuchte ich neben Ninas Einverständnis natürlich auch noch das Okay von den Mädels auf der Bühne. Für dieses eine Video müsste ich also bereits drei Okays einholen. Und wie so oft bringt einen solch ein „Okay“ nur dann wirklich weiter, wenn es schriftlich erteilt wird. Es müsste also mindestens per Email erteilt werden und das dauert sicherlich mindestens eine halbe Woche. ( normalerweise stehen da ja auch noch so 4-5 Mädels auf der Bühne)

Wie bei Nina kann ich mir da aber auch ohne Einverständniserklärung sicher sein, dass mich die Mädels nicht abmahnen, denn sonst hätten sie das schon lange getan. Folglich bin ich zwar also auch hier rechtlich nicht ganz safe aber doch trotzdem relativ sicher.

Leider bringt mir das aber noch garnichts, da die Mädels für ihre Performances Lieder nutzen, die sie nicht selber geschrieben haben und in der Regel auch nicht selber singen. Also hält jemand daran das Urheberrecht und eigentlich müsste ich das Einverständnis der Plattenfirma oder des Künstlers einholen.

Ich müsste also ersteinmal herausfinden, wer den Song singt, wie der Titel heisst und welche Plattenfirma anzusprechen sei. Darüberhinaus den genauen Ansprechpartner herausfinden und ihm erklären, was ich von ihm will. – Für jedes einzelne Video – Abgesehen davon, dass ich das Einverständnis wohl kaum erhalte würde es sicher Wochen dauern, bis ich es erhalten würde. Bis dahin ist der Event lange her und der Artikel total veraltet.

Das Ganze kann sich aber eh bald erledigt haben, denn Youtube hat einen Filter, mit dem automatisiert herausgefunden wird, ob der Song im Hintergrund mir irgendwelchen Einschränkungen belegt sind. Darf der Song nicht genutzt werden, wird er automatisiert nicht mehr freigeschaltet. Das wird sicher bei mehr und mehr Songs passieren…

Vier Drags auf der Bühne, vier Plattenfirmen, und eine Partyveranstalterin müssen also gefragt werden. Solch einen Artikel über die Drag Show im Irrenhouse ist also nicht zu erstellen, wenn man es rchtlich einwandfrei anstellen möchte und selbst wenn dann, absolut nicht in einer vertretbaren Zeit. Daher versuche ich es hier ganrnicht erst rechtlich abzusichern. Zu schade, denn eigentlich würden alle davon profitieren…

2. The Undead Dragqueen

Ich wollte einen Artikel über ein Bodypainting mit Namen „The Undead Dragqueen“ schreiben und fragte natürlich nach, ob ich eines der Bilder nutzen darf. Selbstverständlich gegen Links für alle Beteiligten. Zurück kam folgende Email:

Hallo Zoe,
sorry für die lange Antwortzeit, ich war viel unterwegs und da ist das untergegangen. Leider kann ich keine Freigabe zur Veröffentlichung erteilen, da ich selbst vom Veranstalter nur eingeschränkte Rechte habe und zudem noch das Einverständnis von Painter und Model einholen müsste.
Viele Grüße,
Marcus

Tja, für dieses eine Foto hätte ich also die Einverständnisse von Model, Fotografen, Painter und Veranstalter benötigt. Vier Einverständnisse für ein einziges kleines Foto. Ich habe dann lieber auf das Foto verzichtet und selbstverständlich auch auf die Links. Dadurch wird der Artikel in etwa so langweilig wie Nudeln ohne Salz, Öl, Sauße oder zumindest Ketch-Up. Nachträglich hätte ich eigentlich auch auf den Artikel verzichten müssen, denn wer nicht ein wenig mehr Ruhm will, der hat ihn ja scheinbar schon zur genüge. Aber immerhin hat mir der Fotograf auf meine Anzeige geantwortet, das ist nicht unbedingt selbstverständlich.

3. Jungbluth Design Burlesque Fashion

so beispielsweise bei Jungbluth Design. Ich habe im Dezember bei Jungbluth Design in Hamburg für einen ordentlich dreistelligen Betrag eingekauft und darüber einen netten Artikel geschrieben. Mit dem Jungbluth Design Logo und einigen Stücken der aktuellen Kollektion habe ich einen schönen Artikel erstellt und verweise gerne auf den Online Shop.

Um sicher zu gehen habe ich aber auch hier nach der Erlaubnis gefragt, das Logo und die Bilder zu nutzen, aber auch nach einer dritten Nachfrage gibt es leider keine Antwort. Eigentlich müsste ich die Bilder jetzt löschen und den Artikel optisch vollkommen langweilig zu gestalten…. Dass dann noch jemand zu Ende liest und auf den Jungbluth Link klickt… eher unwahrscheinlich wahrscheinlich.

Dabei steht dieser Artikel zu Jungbluth Design und zu Burlesque Fashion jeweils bei Google auf Platz #2. Genau die Zielgruppe also, die sie brauchen… Wenn ich diesen Artikel also entwerten oder gar löschen würde, würde ich – man höre und staune – nicht nur mir sondern auch Jungbluth Design schaden… Drum lasse ich den Artikel so, auch wenn sie mir nicht antworten.

4. Name wird nicht genannt.

Es gab da jemanden, der auf jetzt.de einen großartigen Artikel schrieb und ihn mit vielen Bildern von sich selber garnierte. Ein Mann in Strumpfhose und eine verlorene Wette. Das ganze aber fernab irgendwelcher Fetisch oder Schmuddelgeschichten. Ich wollte einen Beitrag schreiben und fragte ein Bild an. Erwähnte auch, dass der Inhalt eben der ist, das es nicht fetisch oder schmuddelig sei und das der Artikel undbedingt lesbar sie. Natürlich hätte ich verlinkt etc.

Die Person antwortete mir mit ziemlich unannehmbaren Bedingungen, die nicht nur die vorherige Einreichung des Artikels sondern auch noch eine nachträgliche Zensur beinhaltete. Dann würde er entscheiden, ob sie mir die Erlaubnis für ein Foto erteilen würde.

Da habe ich dann dankend abgelehnt und den Artikel nicht geschrieben

……

Danke fürs Lesen meiner kleinen Probleme mit den Urheberrechten dieser Welt. Dieses waren nur vier Beispiele von vielen vielen…

Und wer sich jetzt Das Layout dieses Artikels ansieht. So langweilig sieht ein Artikel aus, wenn er keine Bilder hat, weil ich mich an das Urheberrecht gehalten habe und – wieder einmal – eine negative oder gar keine Antwort bekommen habe. Traurig, gell?

Wie gesagt, bloggen ist ganz schön schön schwer geworden…

View Comments

  • Hi Zoe, ja ich kann deinen Ärger sehr gut verstehen, hoffe aber stark, das es dich nicht davon abhalt, deinen Blog weiter so interessant und unterhaltsam fortzuführen.

    Liebe Grüße, Hillary Hollywood !

  • Hi Zoe,
    Du bist da wohl auch nicht die Erste und Einzige, die sich darüber gedanken macht - auch ich habe all diese von Dir zu Recht angesprochenen und beklagten Dinge schon mit diversen anderen IT-Spezies diskutiert. Wie sahe die Sache rechtlich wohl aus, wenn Deine Seite keine .de, sondern eine .ru, oder eine .cn oder .hk oder .tu ware? Damit solltest Du dann nicht mehr den Deutschen Urheberrechten unterliegen, denk' ich mal ... Dies habe ich auch mit einigen der "Experten" recht kontrovers diskutiert und bin aber da bisher auch noch zu keinem finalen Ergebnis gekommen. Allerdings habe ich das Thema auch nicht wirklich intensiv weiterverfolgt. Auf jeden Fall kann diese unsere typisch-deutsche Regelungswut einem den Spaß am Bloggen wirklich verleiden. Im Ausland ist eigentlich immer alles erlaubt, was nicht grundsatzlich verboten ist. Bei uns ist das umgekehrt. Hier ist alles verboten, was nicht grundsatzlich erlaubt ist.
    Und da dies meine 1. Zuschrift in Deinem Blog für dieses Jahr ist, wünsche ich Dir noch ein frohes und erfolgreiches 2008!
    Gruß aussem Wilden Westen
    Silky

  • um der deutschen regelungswut nicht zu unterliegen, müsste zoe dann aber auch nach .ru .cn oder .hk ziehen und es reicht doch wenn sie schon von hh nach b ziehen musste. *gg*

    schmaler grad, das mit dem urheberrecht. ich möchte natürlich ungern das meine bilder verwendet werden, wenn ich das nicht mag. auf der anderen seite ist eine berichterstattung mit und/oder über meine bilder erwünscht, wenn mir der rahmen passt (pornografie oder ahnlicher schmuddel geht gar nicht oder baustellenblogs usw).

    ich würde mir eine regelung wünschen, die eine (blog)bertichterstattung zulasst aber eine weitere kommerzielle nutzung ausschließt. würde uns alle weiterbingen!

    gruß nach berlin aus dem wünderschönen hamburg

    cu ollie

  • selbst mit einem Unzug ware ich nicht aus dem Schneider, da sich mein Blog schon alleien der Sprache wegen an das deutschsprachige Publikum richtet. Ich könnte nur in - sagen wir mal Vanuatu - nicht so einfach wegen dem deutschen Urheberrecht verklagt werden. Und es ware sicherlich sonniger dort

  • Uiii.. Vanuatu... da biste dann bestimmt die bekannteste Transe im ganzen Staat.. bei etwas über 200.000 Menschen doch beachtlich und Karriereverdachtig..... ;-) ...
    @ ollie.. zoe mußte nach BERLIN ziehn... ick dachte immer sie wollte.... ;-)